Vom Versuch, eins zu werden

Die Bemühungen des Arbeitskreises kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI) um ein einheitliches Bibliothekswesen in Österreich

Von Nikolaus Hamann

Dieser Text ist Teil der Festschrift für den scheidenden Direktor der Universitäts- und Landesbibliothek in Innsbruck, Dr. Martin Wieser, die im November 2014 erschienen ist.

Nach einem kurzen Rückblick auf die Geschichte des Bibliothekswesens unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Zugänglichkeit schildert der Beitrag die Entwicklung des Arbeitskreises kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Österreich (KRIBIBI | www.kribibi.at) von einer Organisation für BibliothekarInnen an öffentlichen Büchereien hin zu einer Gruppe, die das gesamte Bibliothekswesen im Blickfeld hat. Im Anhang findet sich eine Umfrage unter führenden und besonders aktiven VertreterInnen des Bibliothekswesens hinsichtlich einer Zustimmung oder Ablehnung der Ziele von KRIBIBI.

Einleitung

Die Voraussetzung für das Entstehen von Archiven und Bibliotheken war die Entwicklung von Schrift. Vorher waren sie nicht notwendig, da das – zum größten Teil gemeinsame – Wissen ausschließlich mündlich weitergegeben werden konnte. Das ist an und für sich eine Binsenweisheit und braucht nicht weiter erläutert zu werden.

Interessanter ist, dass das Entstehen der ersten Schriften sich parallel zur sich über Tausende von Jahren erstreckenden „neolithischen Revolution“ vollzog, also parallel zum Übergang vom gemeinschaftlichen Eigentum der Horde oder des Stammes zum Privateigentum an Produktionsmitteln, also des Privatbesitzes an Grund, Boden und Viehherden. Schrift entstand also zur gleichen Zeit wie der Übergang von der Gesellschaft der Jäger und Sammler zu Ackerbau und Viehzucht, der Entstehung der ersten Klassengesellschaften und der ersten Gründungen von Staaten. Privateigentum musste be„schrieben“, staatliche Verordnungen und Verwaltungsakte schriftlich niedergelegt werden. Es ist daher nachvollziehbar, dass die ersten in Bibliotheken und Archiven gespeicherten „Dokumente“ Aufstellungen über Besitztümer bzw. Handels- und sonstige Verträge sowie Gesetze waren.

Archive und Bibliotheken begannen also als Erscheinungsformen des Klassenstaates zu existieren, folgerichtig musste der Zugang zu dem in ihnen gesammelten Wissen auf die Eliten begrenzt werden, was einerseits durch die Beschränkung der Kenntnis des Schreibens und Lesens auf wenige Personen bewirkt wurde, andererseits durch die Platzierung der Dokumente in nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden.

An diesen Verhältnissen hat sich über viele Jahrtausende nicht viel geändert. Bis zum Ende des Mittelalters blieben sowohl Bildung als auch Zugang zum Wissen auf ganz wenige Privilegierte beschränkt. Dies lässt sich auch an der engen räumlichen Verbindung zu weltlichen und später auch kirchlichen Zentren der Macht ablesen. Erst mit dem langsamen Aufkommen des Bürgertums in der Renaissance wurde es notwendig, den Zugang zu Wissen etwas zu erweitern – es entstanden Universitäten und mit ihnen die ersten Bibliotheken, die nicht an Fürstenhöfen und Klöstern situiert waren. Immer noch aber war Bildung ausschließlich Bildung der Eliten, für das Volk war solche nicht vorgesehen – und ökonomisch auch nicht nötig.

Das Entstehen von Manufakturen und ersten Industrien brachte das erste Mal die Notwendigkeit mit sich, auch den unterdrückten Klassen Basiskenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen zu vermitteln, was eine Verpflichtung zum Schulbesuch für alle erforderlich machte. Dies führte in allen Staaten, deren Gesellschaftsform sich vom Feudalismus zum Frühkapitalismus wandelte, zu gespaltenen Schulsystemen: Basisbildung für das Volk, erweiterte Bildung für die herrschende Klasse und für die, deren Aufgabe es sein sollte, die Herrschaftsverhältnisse zu stützen und zu sichern.

Die – ökonomisch notwendig gewordene – Verbreiterung des Zugangs zu Wissen war für die Eliten allerdings immer ein zweischneidiges Schwert; einerseits erforderlich, um die Wirtschaft weiter zu entwickeln, andererseits gefährlich, weil mehr Bildung auch zu mehr Einsicht in die Ungerechtigkeit der Klassengesellschaft und vor allem zu mehr Weitsicht bezüglich der Möglichkeiten, diese zu verändern, erlaubte. Folgerichtig entwickelten sich, unter aktiver Beteiligung der unterprivilegierten Schichten, nun neben den Bibliotheken der Elite sogenannte Volksbüchereien. In stärker demokratischen Gesellschaften wie in England, den Niederlanden und den skandinavischen Staaten wurden daraus die „Public Libraries“, die durchaus auch Funktionen von wissenschaftlichen Bibliotheken übernahmen, in den meisten Fällen durch Gesetze geregelt und abgesichert. In Österreich und Deutschland hingegen besteht die organisatorische Trennung zwischen „öffentlichen“ oder „Volks“büchereien und wissenschaftlichen Bibliotheken bis jetzt.

Zugang zu Wissen, Information und Werken der Kunst

Wie ist die Situation heute? Die Freiheit, sich „über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“ ist zum Grundrecht geworden (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 19) und hat in die verfassungsrechtlichen Bestimmungen vieler Staaten Eingang gefunden.

De jure sind alle von der öffentlichen Hand geführten Bibliotheken für alle frei zugänglich, de facto haben sich aber die alten Verhältnisse tradiert; Nationalbibliothek und Universitätsbibliotheken werden nach wie vor von Personen mit niedrigen formalen Bildungsabschlüssen wenig frequentiert, obwohl der Begriff des „lebenslangen“ Lernens mittlerweile Allgemeingut geworden ist. Das wahre Problem des freien und ungehinderten Zugangs zu – mittlerweile vor allem digital verfügbaren – Informationen, Wissen und künstlerischen Werken liegt aber nicht mehr in staatlicher Beschränkung, sondern vielmehr in der Politik der zunehmend als Monopole organisierten Verlage.

Während Bibliotheken im Zeitalter der physischen Medien Eigentum an Büchern, Zeitschriften, DVDs und CDs erwerben und diese auf Grund gesetzlicher Regelungen frei zur Verfügung stellen und verleihen konnten, können sie bei elektronischen Medien über privatrechtliche Verträge mit den Verlagen nur mehr Nutzungslizenzen erstehen. Auf diese Weise erhalten die Verlage nicht nur Einfluss auf die Bestandspolitik der Bibliotheken (denn sie können solche Lizenzen auch ohne Begründung verweigern), sondern auch auf die Verleihbedingungen. So dürfen z.B. ganz viele E-Medien nur in den Räumen der Bibliothek und nur an speziellen, ausschließlich das Lesen – nicht aber das Kopieren – ermöglichenden Bildschirmen eingesehen werden.

Als Gegenbewegung entstand im wissenschaftlichen Publikationswesen vor etwa 25 Jahren die Open-Access-Bewegung. Im Bereich der elektronischen Literaturmedien läuft erst jetzt eine Kampagne (The right to e-read) an, die erreichen soll, dass auch für E-Books die früheren Verleihbedingungen gelten sollen. Auf alle Fälle führt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Bibliotheken kein Weg daran vorbei, sich mit urheberrechtlichen Bestimmungen, also mit den für das sogenannte „geistige Eigentum“ geltenden Regeln völlig neu auseinanderzusetzen.

Bibliotheken und Archive waren schon immer jene Institutionen, in denen Informationen, Wissen, literarische und andere künstlerische Werke gesammelt, geordnet, systematisiert, aufbereitet und bereitgestellt wurden. Für Bibliotheken – und damit für die Öffentlichkeit als deren Auftraggeberin – ist es daher auch in digitalen Zeiten notwendig, dass

  • es eine gesetzlich geregelte flächendeckende Versorgung mit Bibliotheken gibt;

  • alle Bibliotheken eines Landes in einem spartenübergreifenden System mit innerer Durchlässigkeit gemeinsam organisiert und weiterentwickelt werden;

  • Bibliotheken jene finanziellen Mittel erhalten, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen;

  • der Zugang zu veröffentlichtem Wissen in jeder Form für alle frei, kostengünstig und auch online von jedem Ort der Welt aus möglich ist;

  • auch in privatwirtschaftlich organisierten Betrieben erarbeitetes Wissen öffentlich einsehbar ist;

  • Verlagen kein Recht eingeräumt wird, über privatrechtliche Lizenzverträge den Zugang zu für die Öffentlichkeit wichtigen Informationen und Wissen sowie zu literarischen und anderen künstlerischen Werken zu beschränken;

  • BibliothekarInnen bestmöglich ausgebildet werden, um diesen Anforderungen in ihrer Arbeit in ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen gerecht werden zu können;

denn – wie der Artikel 27/1 der AEMR formuliert – „jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ Erst wenn dieses Recht auch durch ein von allen strukturellen Einschränkungen befreites durchlässiges Bibliothekswesen, das also allen Bürgerinnen und Bürgern freien Zugriff auf Informationen, Wissen und Werke der Kunst und Literatur ermöglicht, gewährleistet ist, kann man von einer wahrhaft demokratischen Gesellschaft sprechen.

Bibliotheken in Österreich

Das Bibliothekswesen in Österreich ist zerrissen und zersplittert wie kaum ein anderes. Der größte Riss ist der zwischen öffentlichen Büchereien (früher: Volksbüchereien) und (meist ebenfalls öffentlich zugänglichen) wissenschaftlichen Bibliotheken.

Um die öffentlichen Büchereien kümmern sich das Referat 4a der Sektion VI des Bundeskanzleramtes (Kulturförderung) und der Büchereiverband Österreichs (BVÖ) als Dachverband. Im BVÖ arbeiten die sonst unabhängigen Organisationen Österreichisches Bibliothekswerk (der katholischen Kirche) und Büchereiservice des ÖGB mit. Bis zu deren Schließung im Jahr 2003 gab es noch die Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung, nachgeordnete Stellen des Unterrichtsministeriums, die mit den ihnen zugeordneten Büchereistellen samt Wanderbücherei die kleinen Büchereien in ihrem Bundesland berieten und aktuelle Buchpakete zur Verfügung stellten. Die Kirche hat ihre diözesanen Büchereistellen allerdings behalten und übt über diese einen erheblichen Einfluss auf die Pfarrbüchereien und damit auf das öffentliche Büchereiwesen insgesamt aus.

Die – hauptsächlich (über 80%) von ehrenamtlichen Kräften geführten – öffentlichen Büchereien werden von verschiedenen Trägern eingerichtet und erhalten etwa 42% von Gemeinden, knapp 17% von der Kirche, etwas mehr als 4% von ÖGB oder AK, fast 30% durch Kooperation der obigen (meist Kirche und Gemeinde), der Rest in anderer Organisationsform.1

Für die wissenschaftlichen Bibliotheken sind die Zuständigkeiten ebenfalls sehr zersplittert. Die Nationalbibliothek ist seit dem Jahr 2002 gemeinsam mit sieben Bundesmuseen aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert und eine vollrechtsfähige „wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes“ geworden. Die Universitätsbibliotheken wurden mit Inkrafttreten des UG 2002 am 1. Jänner 2004 den Rektoraten untergeordnet und sind nicht mehr eigenständig. Landesbibliotheken sind meist mit eigenen Landesgesetzen geregelt oder wurden überhaupt mit den Landesarchiven verschmolzen. Für Bibliotheken an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen fehlen Regeln überhaupt. Es gibt also eine Vielzahl von Bestimmungen, so dass von einer einheitlichen wissenschaftlichen Bibliothekslandschaft nicht gesprochen werden kann.

Und dann gibt es noch die Schulbibliotheken, für die es ebenfalls verschiedene Zuständigkeiten gibt. Für die Bibliotheken an Pflichtschulen sind die Gemeinden als Schulerhalter verantwortlich, jene an weiterführenden Schulen unterliegen den Vorschriften des Unterrichtsministeriums, wobei hier noch einmal zwischen AHS und BMHS unterschieden wird.

1 Statistik 2012 des BVÖ, abgerufen 27.07.2014

KRIBIBI

Der Arbeitskreis kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI | www.kribibi.at) ist die einzige bibliothekarische Organisation in Österreich, die das gesamte Bibliothekswesen im Auge hat. Der Büchereiverband (BVÖ) vertritt als Dachverband der öffentlichen Büchereien ausschließlich deren Interessen, dem Personenverband Ver­einigung österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB) gehören – bis auf ganz wenige Ausnahmen – nur MitarbeiterInnen aus wissenschaftlichen Bibliotheken an.

Gibt man im Leitmedium der heutigen Zeit für Wissenshungrige (= Google) die Wortgruppe „öffentliche Büchereien und wissenschaftliche Bibliotheken gemeinsam“ (mit Anführungszeichen) ein, erhält man 16 Treffer. Sie beziehen sich ausschließlich auf Texte oder Aktivitäten des Arbeitskreises kritischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (KRIBIBI)2. Diese singuläre Stellung kann zweierlei bedeuten: Entweder sitzt KRIBIBI einer Fehleinschätzung auf und niemand sonst ist an Gemeinsamkeit interessiert, oder wir sind unserer Zeit voraus. Faktum ist aber: Die Aufgaben öffentlicher Büchereien und wissenschaftlicher Bibliotheken nähern sich einander zunehmend an. Öffentliche Büchereien sind nicht mehr die nicht-kommerzielle Variante der Leihbüchereien des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts für sozial Schwache mit niedrigen formalen Bildungsabschlüssen, sondern haben ihre Sach- und Fachbuchbestände kontinuierlich auf- und ausgebaut, sodass sie heute z.B. auch für Studierende interessant sind. Wissenschaftliche Bibliotheken haben erkannt, dass ihre überwiegende Mehrheit ebenfalls von der öffentlichen Hand unterhalten wird, und ihre Pforten auch für Nicht-WissenschaftlerInnen geöffnet.

Warum sollte einer Annäherung der Aufgaben nicht auch eine solche der Institutionen folgen? So genuin KRIBIBI ist diese Vorstellung ohnehin nicht. Die Bücherhallenbewegung hat solche Ziele bereits am Ende des 19. Jahrhunderts vorweggenommen. Die 1898 in diesem Sinn gegründete Städtische Volksbibliothek und Lesehalle Charlottenburg „verfolgte als erste Bücherhalle den konzeptionellen Gedanken der Einheitsbücherei. Dahinter stand die Zusammenfassung der bestehenden wissenschaftlichen Bibliotheken und Volksbibliotheken.“ Zielgruppe waren also nicht mehr die bis dahin von den Volksbibliotheken bedienten „unteren“ Schichten, sondern die ganze an Literatur und Wissen interessierte Bevölkerung. 3

Die libertären Ziele der Bücherhallenbewegung konnten sich leider nicht durchsetzen. Stattdessen wurde der „hehre“ Status der wissenschaftlichen Bibliotheken gestärkt, und bei den Volksbüchereien hielt der – heute zum Glück überwundene – erzieherische Aspekt, das „Hinauf-Lesen“, Einzug.

KRIBIBI ist nun bei Weitem keine der Bücherhallenbewegung auch nur irgendwie vergleichbare Initiative, sondern eine lose Plattform fortschrittlicher BibliothekarInnen aus allen Bibliothekstypen. Vielleicht aber ist die heutige Zeit reif für ein Zusammenwachsen und Ineinander-Aufgehen der beiden – bzw. der drei (wenn man die Schulbibliotheken hinzunimmt) – Schwesternsysteme.

2 aufgerufen 27.07.2014
3 http://de.wikipedia.org/wiki/Bücherhallenbewegung

Entwicklung von KRIBIBI

Die Kultur des Zusammenführen-Wollens wurde KRIBIBI bereits in die Wiege gelegt. Am Beginn stand der Versuch, unter dem Namen Max-Winter-Kreis die Zusammenarbeit fortschrittlicher VerlegerInnen, BuchhändlerInnen und BibliothekarInnen zu begründen. Leider scheiterte diese Idee, und es blieben die – meist in öffentlichen Büchereien arbeitenden – BibliothekarInnen übrig. Dementsprechend waren auch die Themen der zweimal im Jahr stattfindenden Seminare hauptsächlich auf diese Gruppe ausgerichtet, obwohl immer wieder auch KollegInnen aus dem wissenschaftlichen Bereich hereinschauten.

Bereits 1990 setzte sich KRIBIBI mit einem in Klagenfurt/Celovec durchgeführten Seminar zu Fragen des slowenischsprachigen Büchereiwesens in Kärnten für den Erhalt der slowenischen Studienbibliothek ein – eine Mischform aus öffentlicher Bücherei und wissenschaftlicher Bibliothek mit Pflichtexemplarrecht für slowenische Medien, am ehesten dem anglo-amerikanischen Modell der Public Library vergleichbar. Die Studienbibliothek war durch einen Regierungswechsel in Slowenien und in Folge geringerer Subventionen in Existenznot geraten, da weder Österreich noch das Bundesland Kärnten bereit waren, die Bibliothek in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. KRIBIBI-Vertreter betrieben erfolgreiche Lobbyarbeit und konnten dazu beitragen, dass das Unterrichtsministerium und in späterer Folge auch das Wissenschaftsministerium mit regelmäßigen Förderungen die weitere Existenz der slowenischen Studienbibliothek sicherten.

Ab 1992 standen Reformen der bibliothekarischen Ausbildung immer wieder im Zentrum der zweimal jährlich abgehaltenen Wochenendseminare. Gedacht wurde hierbei hauptsächlich an eine Fachhochschulausbildung, da es ja in Österreich keinen Lehrstuhl für Bibliothekswissenschaft gab (und immer noch nicht gibt) und die Errichtung eines solchen realistischerweise auch nicht erhofft werden durfte. Die Ausbildung an einem Fachhochschulstudiengang hätte auch den Spagat zwischen wissenschaftlicher Fundierung (Voraussetzung für eine Anerkennung durch wissenschaftliche Bibliotheken) und berufspraktischem Training am besten erfüllen können.

Aus den Ergebnissen des März-Seminars 1992 wurden „Vorschläge zur Reform der Ausbildung von Bibliothekaren [sic!] an öffentlichen Büchereien“ erarbeitet – zu tief war KRIBIBI noch seinen Wurzeln als Arbeitskreis für öffentliche BibliothekarInnen verbunden. Im Inneren des Konzepts mit dem programmatischen Untertitel „Für die Schaffung einer Fachhochschule für Informationsberufe“ wurde eine solche Ausbildungsstätte aber durchaus für „Bibliothekare wissenschaftlicher Bibliotheken, öffentlicher Büchereien und Dokumentare“ gefordert. In einem Interview für den „Standard“ im März 1994 bekräftigte Heimo Gruber diese Forderung nach einer gemeinsamen Ausbildung schon mit sehr viel größerem spartenübergreifenden Selbstbewusstsein.

Damit zeichnete sich der weitere Weg von KRIBIBI hin zu einer Organisation, die das gesamte Bibliothekswesen und auch Archive und Dokumentationsstellen in ihr Blickfeld rückte, deutlich ab. Erster Beweis und Erfolg der neuen Linie war die Herbsttagung 1994, die erstmals auch VertreterInnen aus wissenschaftlichen Bibliotheken, aus dem Dokumentationsbereich und aus dem Wissenschaftsministerium zu einer Diskussion über Ausbildungsfragen zusammenbrachte mit dem Ziel, „in Zukunft mehrere verwandte Berufsgruppen unter dem organisatorischen Dach einer Fachhochschule für Informationsberufe zu versammeln“. Viele Ideen, aber auch zahlreiche Vorbehalte wurden diskutiert. Nachhaltigstes Ergebnis war der Vorschlag von Maria Hirsch von den Wiener Städtischen Büchereien, einen Verein als Vehikel für die weiteren Bemühungen um eine neue Ausbildungsform zu gründen.

Am 10. Mai 1995 fand die Gründungsversammlung des „Verein(s) zur Förderung der Errichtung einer Fachhochschule für Informationsberufe (FIB)“ statt, an der sich neben den bereits erwähnten Berufsgruppen auch der Generaldirektor des österreichischen Staatsarchivs Dr. Lorenz Mikoletzky beteiligte. Einziges Ziel des Vereins war, „eine gemeinsame, EU-Richtlinien entsprechende Berufsausbildung zu gewährleisten“. Die Arbeit dieses von Nikolaus Hamann von den Wiener Büchereien geleiteten Vereins hatte sicher Anteil an der Entscheidung, 1997 einen solchen Studiengang in Eisenstadt einzurichten. Sein Verdienst war aber auch, erstmals in Österreich eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen des Informationsbereiches geschaffen zu haben.

Inhaltliche Fortsetzung des Herbstseminars 1994, diesmal aber unter ganz starker gemischter Beteiligung war die Tagung im November 1995 unter dem prägnanten Titel „Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt“ (Dante Alighieri). Diskutiert wurden Fragen des zukünftigen Standorts, die notwendigen Inhalte und die Chancen auf Realisierung des Fachhochschulstudienganges. Spätestens mit diesem Wochenendseminar war KRIBIBI endgültig als für das ganze Bibliothekswesen und darüber hinaus arbeitende Gruppe anerkannt, was sich u.a. darin äußerte, dass an allen weiteren Treffen immer auch KollegInnen aus wissenschaftlichen und Schulbibliotheken teilnahmen, selbst wenn das Thema wieder einmal mehr auf öffentliche Büchereien ausgerichtet war.

Der Beginn der 2000er Jahre war gekennzeichnet von einigen groß gefeierten Eröffnungen von Bibliotheken (Hauptbücherei in Wien, „Wissensturm“ in Linz, bevorstehende Eröffnung der neuen Stadtbibliothek in Salzburg), gleichzeitig aber durch eine sehr viel größere Zahl an Schließungen wichtiger Einrichtungen im öffentlichen wie wissenschaftlichen Bibliotheksbereich. Um darauf aufmerksam zu machen, organisierte KRIBIBI 2004 gemeinsam mit Dr. Madeleine Wolensky von der Wiener AK-Bibliothek eine von Peter Huemer geleitete Podiumsdiskussion unter dem Titel „kalt/warm – Bibliotheken zwischen spektakulären Eröffnungen und unbemerkten Schließungen“, zu der auch Finanzminister a.D. Ferdinand Lacina einen Beitrag lieferte und die Forderung nach einer Lobby für Bibliotheken in den Raum stellte.

Diese Anregung nahm KRIBIBI zum Anlass und widmete sein Herbstseminar 2005 dem Thema „Öffentliche Büchereien und wissenschaftliche Bibliotheken in Österreich – Netzwerk als Ziel“. An der einführenden Podiumsdiskussion beteiligten sich Johanna Rachinger (ÖNB), Maria Seissl (UB Wien), Alfred Pfoser (BVÖ) und Klaus-Peter Böttger (Stadtbibliothek Mühlheim an der Ruhr). Moderator war Harald Weigel, Präsident der VÖB. Dabei wurden einige Themen angeschnitten, die mittlerweile verwirklicht wurden, wie die gemeinsame Lehrlingsausbildung, aber auch gemeinsame Kongresse von VÖB und BVÖ. Andere angedachte Vorhaben aber harren immer noch der Verwirklichung: ein gemeinsamer Leseausweis für alle Bibliotheken und Büchereien (zumindest einmal in einer Region), eine Zusammenführung der Kataloge von ÖB und WB, ein gemeinsames digitales Bibliotheksportal sowie ein einheitliches Bibliothekslogo und der Ausbau der Fernleihe auch zwischen öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken.

2006 arbeiteten KRIBIBI-Vertreter gemeinsam mit Kollegen aus wissenschaftlichen Bibliotheken und der für diese früher zuständigen Abteilungsleiterin im Wissenschaftsministerium Dr. Edith Stumpf-Fischer an der „Bibliotheksinitiative Österreich“ mit, dem Bibliotheksprogramm der SPÖ (bis heute das einzige derartige Papier zur Bibliothekspolitik). Die in diesem Programm vorgeschlagenen Maßnahmen sind nach wie vor höchst aktuell und haben auch in den aktuellen Zielen von KRIBIBI ihren Niederschlag gefunden:

  • ein gemeinsames Bibliotheksentwicklungskonzept
  • ein Institut für Forschung – Entwicklung – Beratung der Bibliotheken
  • ein alle Sparten umfassendes Bibliothekengesetz

Auch die Tagung im Mai 2007 mit dem Titel „Digital Divide und Bibliotheken“ hinterfragte eine höchst bedenkliche Entwicklung des gesamten Bibliothekswesens, nämlich den durch die Digitalisierung gefährdeten gleichen Zugang zu Information und Wissen (der auch schon in vor-elektronischen Zeiten nicht befriedigend gelöst war). Tenor der Veranstaltung war, dass Bibliotheken jeglicher Art, aber auch Archive und Dokumentationseinrichtungen einen wichtigen Gegenentwurf zur immer weiter zunehmenden Kommodifizierung von Information und Wissen, aber auch Werken der Kultur bildeten, ihre Rolle und Bedeutung im Zeitalter der Digitalisierung daher nicht ab-, sondern zunähme.

Gleich im Folgeseminar im November 2007 diskutierten die TeilnehmerInnen mit führenden VertreterInnen verschiedener Bibliothekstypen, BibliotheksfunktionärInnen und Bildungs- bzw. WissenschaftspolitikerInnen „politische Perspektiven des Bibliothekswesens“. Es verwundert nicht, dass die Befunde den Ergebnissen früherer Gespräche ähnelten: Der Mangel an finanzieller Unterstützung wurde beklagt, mehr Zusammenarbeit, stärkere Vernetzung und engere Verbünde angemahnt, die ultima ratio – ein einheitliches Bibliothekengesetz – einmal mehr gefordert.

Diese Forderung nach einer gemeinsamen gesetzlichen Regelung des gesamten Bibliothekswesens stand auch im Mittelpunkt eines „Offenen Briefes an die Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat“, den KRIBIBI im Juni 2012 anlässlich einer Aussprache im Kulturausschuss des Parlaments über das öffentliche Büchereiwesen ausschickte; eine Aussprache, die leider wieder einmal die Chance am Wegrand liegen ließ, sich über alle Bibliotheken auszutauschen. KRIBIBI schrieb: „Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir als VertreterInnen des Arbeitskreises KRIBIBI ersuchen Sie eindringlich, sich für eine große Lösung der Probleme des österreichischen Bibliothekswesens einzusetzen und allen kleinformatigen Reparaturversuchen eine Absage zu erteilen.“

Zur inhaltlichen Unterstützung dieser Aufforderung formulierte KRIBIBI auf seiner Webseite www.kribibi.at die langfristigen Ziele für das österreichische Bibliothekswesen noch einmal detailliert aus:

  • Ein Bibliotheksentwicklungskonzept, in dem der gesellschaftliche Auftrag an das österreichische Bibliothekswesen formuliert wird

  • Zusammenführung der derzeit getrennten Schwestern wissenschaftliche Bibliotheken, öffentliche Büchereien und Schulbibliotheken zu einem gemeinsamen österreichischen Bibliothekswesen

  • Ein alle Bibliothekstypen – einschließlich der Schulbüchereien – umfassendes Bibliothekengesetz nach internationalen Best-Practice-Beispielen

  • Eine Verpflichtung der österreichischen Kommunen durch dieses Gesetz, öffentliche Büchereien einzurichten, mit angestellten BibliothekarInnen zu führen und zu erhalten

  • Ein zentrales Institut für das gesamte Bibliothekswesen für Forschung, Entwicklung und Beratung der Bibliotheken als Instrument der strategischen Planung und organisatorischen Entwicklung

  • Integration des Bibliothekswesens als größte außerschulische Bildungseinrichtung in alle bildungspolitischen Entscheidungen

Auch in anderen (Seminar-)Zusammenhängen versuchte KRIBIBI immer wieder, Teilbereiche in das Bibliothekswesen zu integrieren. So befassten wir uns bei zwei Seminaren mit Frauen als Kolleginnen und Leserinnen, dreimal mit den speziellen Arbeitsbedingungen von ehrenamtlich bzw. prekär beschäftigten BibliothekarInnen, je einmal mit der Rolle und den Problemen von Betriebsbüchereien und von Schulbibliotheken. Wir beschäftigten uns mit Bibliotheks- und Kulturmarketing sowie mit Bibliotheksmanagement und Sponsoring. AutorInnen, Verlage und BuchhändlerInnen standen ebenso im Mittelpunkt wie Fragen der Kinder- und Jugendliteratur, Leseverhalten, Lesedidaktik und literarischer Sozialisation. Hinsichtlich der Probleme, die das veraltete UrheberInnenrecht in digitalen Zeiten bereitet, formulierte KRIBIBI Stellungnahmen, gestaltete eine Tagung und nahm an einer parlamentarischen Enquete teil. Politische Fragen wie die Krise des Sozialstaates, Interkulturalität, Neoliberalismus und Globalisierung, Rechtsradikalismus (nicht nur in der Literatur) und allgemeine Ökonomisierung der Bildung waren für KRIBIBI als fortschrittliche politische Gruppe natürlich ein Muss. Aus diesem Grund gab und gibt es auch regelmäßige Kontakte zu PolitikerInnen von SPÖ und Grünen, aber natürlich auch zu den bibliothekarischen Organisationen Büchereiverband Österreichs (BVÖ) und Vereinigung österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare (VÖB), wo der Schreiber dieses Textes Mitglied im Vorstand sein darf.

Am 20. März 2014 startete KRIBIBI neuerlich eine Initiative und lud VertreterInnen der drei Bibliothekssparten sowie mit Bibliotheksfragen befasster zentraler Stellen zu einem Gedankenaustausch über „Perspektiven des österreichischen Bibliothekswesens“. Nach einer Einführung durch Nikolaus Hamann in die Sichtweise von KRIBIBI diskutierten die TeilnehmerInnen sowohl spezifische Probleme als auch mögliche Lösungen. Das Treffen wurde als so wichtig eingeschätzt, dass eine Fortsetzung in erweiterter Runde beschlossen wurde (die noch vor den Sommerferien 2014 stattfand). Angedacht wurde u.a. eine gemeinsame Publikation, in der die Problemfelder dargestellt und verbesserte Zusammenarbeit entworfen werden soll. KRIBIBI wird sich bemühen, diesen Dialog darüber hinaus zu ersten gemeinsamen konkreten Schritten zu entwickeln und so ein allgemeines Bewusstsein darüber entstehen zu lassen, dass die Zeit für ein einheitliches Bibliothekswesen in Österreich längst gekommen ist. Denn es kann nicht sein, dass Trinidad & Tobago sowie Papua-Neuguinea seit vielen Jahren solche Systeme besitzen, das gerne als kulturelle Großmacht vor die Weltöffentlichkeit tretende Österreich jedoch meilenweit davon entfernt ist.

Das „Paradies“, das sich Jorge Luis Borges „als eine Art Bibliothek“ vorgestellt hat, kann – auf irdische Verhältnisse umgelegt – nur ein einheitliches Bibliothekswesen sein, das jeder und jedem mit einem Entlehnausweis Zutritt zu allen Bibliotheken und Zugriff auf deren reale wie virtuelle Bestände erlaubt.

Anhang

Um abzuklären, ob die Vorstellungen von KRIBIBI bei führenden bzw. besonders aktiven VertreterInnen der verschiedenen Bibliothekssparten auf positive Resonanz stoßen, hat KRIBIBI im April 2014 eine kleine – daher nicht repräsentative – Umfrage gestartet. Ausgesendet wurden 172 Fragebögen, von denen 56 retourniert wurden, was einem Rücklauf von 32,6% entspricht. Die Antworten lassen durchaus den Schluss zu, dass es im Bibliothekswesen eine gewisse Offenheit hinsichtlich des Zusammenwachsens aller Bibliothekstypen gibt. Diese offene Haltung zu einer bibliothekspolitischen Initiative weiter zu entwickeln und ihr damit Wirkmächtigkeit zu verschaffen, wird eines der wichtigsten Ziele des Arbeitskreises KRIBIBI sein.

Fragebogen einheitliches Bibliothekswesen – Auswertung

Welchem Bereich ordnen Sie sich zu?

1. Ist ein einheitliches, alle Bibliothekssparten umfassendes Bibliothekswesen ein Wert „an und für sich“?

 

2. Sollten in Österreich Bemühungen unternommen werden, das Bibliothekswesen zu vereinheitlichen?

 

3. Sollte ein das gesamte Bibliothekswesen in den Blick nehmender Bibliotheksentwicklungsplan erarbeitet werden?

 

4. Sollte es ein alle Sparten umfassend regelndes Bibliothekengesetz geben?

 

5. Sollte die gegenwärtige Struktur der unterschiedlichen Trägerschaft beibehalten werden?
[Erläuterung: Drei verschiedene Ministeriumsstellen für Schulbibliotheken; ÖB von Kommunen, Pfarren, AK/ÖGB, Kooperationen derselben; unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten für ÖNB, Universitätsbibliotheken, Fachhochschulbibliotheken etc.]

 

6. Sollten alle Bibliotheken einem gemeinsamen Amt für Bibliotheken unterstellt werden?

 

7. Sollte es ein für alle Bibliotheken arbeitendes Institut für Forschung, Entwicklung und Beratung geben?

 

8. Sollte es einen zwischen allen Sparten funktionierenden Fernleihverkehr geben?

 

9. Sollte es eine nach einheitlichen Regeln gestaltete Katalogdatenbank für alle Bibliotheken geben?

 

10. Sollte es – wie in Südtirol oder Dänemark – einen zur Nutzung aller Bibliotheken berechtigenden einheitlichen Leseausweis geben?

 

11. Sollte das österreichische Bibliothekswesen – wie in Norwegen – mit Museen und Archiven institutionell zusammengeführt werden?

 

12. Sollten – so wie beim Lehrberuf – Ausbildung und Berufsbild von BibliothekarInnen auch des gehobenen und höheren Dienstes sowie an Schulbibliotheken gesetzlich geregelt werden?

 

13. Sollte es – statt der derzeitigen, selbst zu bezahlenden Universitätslehrgänge – ein Regelstudium für BibliothekarInnen geben?

 

14. Sollte deshalb – und insgesamt zur Aufwertung des Berufsbildes und zur Förderung der Informations- und Bibliotheksinfrastruktur – in Österreich ein Lehrstuhl für Informations- und Bibliothekswissenschaft eingerichtet werden?